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Anmeldung zur Hauptschule

EINLEITUNG

Nach Abschluss der Grundschule erhalten Sie von der Grundschule Ihres Kindes eine Grundschulempfehlung.

Wenn die empfohlene Schulart die Hauptschule ist und dies nicht mit Ihrem Wunsch übereinstimmt, können Sie sich für ein Beratungsverfahren und/oder für eine Aufnahmeprüfung entscheiden. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Kapitel "Übergang in weiterführende Schulen (LL)".

ZUSTAENDIG

die besuchte Grundschule

VORAUSSETZUNG

Grundschulempfehlung beziehungsweise gemeinsame Bildungsempfehlung zum Besuch einer Hauptschule.

ABLAUF

Die Anmeldung an die Hauptschule erfolgt durch die abgebende Grundschule.

RECHTSGRUNDLAGE

§ 6 Schulgesetz (SchG) (Hauptschule)